Michael Thorn Dienstleistungen
Ankauf & Wertanrechnung bei Haushaltsauflösungen
Bei einer Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung sichten wir während der kostenlosen Besichtigung, welche Gegenstände sich noch verwerten lassen. Kommen sie dafür infrage, rechnen wir ihren Wert im Angebot für die Räumung an.
- Sichtung verwertbarer Gegenstände bei der Besichtigung
- Mögliche Anrechnung im Angebot für die Räumung
- Einschätzung erst nach Ansicht – keine pauschalen Wertversprechen
- Ansprechpartner: Michael Thorn persönlich

So erreichen Sie uns
- Büro Limburg: 06432 2173
- Büro Eschborn: 06196 6526872
- Mobil: 0170 96 55 034
- Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr
Werden Gegenstände bei einer Haushaltsauflösung angekauft?
Möglich ja, pauschal nein. Wir prüfen bei der kostenlosen Besichtigung, ob sich im Haushalt Gegenstände befinden, die sich weiterverkaufen lassen. Kommen sie dafür infrage, übernehmen wir sie im Rahmen der Räumung und rechnen ihren Wert vom Preis ab.
Eine Ankaufgarantie gibt es nicht. Ob ein Gegenstand für eine Wertanrechnung infrage kommt, hängt unter anderem von Zustand, Alter, Qualität, Nachfrage und Verwertbarkeit ab. Deshalb nennen wir eine Einschätzung erst, wenn wir die Dinge gesehen haben – und sagen offen, wenn sich nichts anrechnen lässt.
Anbieter ist Michael Thorn Dienstleistungen, ein inhabergeführter Betrieb mit Büros in Limburg und Eschborn. Geht es Ihnen in erster Linie um die vollständige Räumung nach einem Todesfall, finden Sie die passende Leistung unter Nachlassräumung.
Auf einen Blick
- Thema: Wertanrechnung im Rahmen der Räumung
- Sichtung: bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort
- Ergebnis: Anrechnung im Räumungsangebot – wenn möglich
- Keine Ankaufgarantie, keine Wertversprechen im Voraus
- Beträge nennen wir erst nach Ansicht der Gegenstände
Ankauf oder Wertanrechnung – wo liegt der Unterschied?
Verwertbare Gegenstände übernehmen wir im Zuge einer Räumung, die wir selbst durchführen. Ihr Wert fließt ins Angebot für die Räumung ein – als Anrechnung, nicht als Auszahlung.
Ankauf im Rahmen der Räumung
Einzelne, gut verwertbare Gegenstände übernehmen wir, wenn wir auch die Räumung durchführen. Einen Ankauf ohne gleichzeitige Räumung bieten wir nicht an.
Wertanrechnung
Verwertbare Gegenstände werden im Rahmen einer Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung übernommen und ihr Wert wird beim Preis für die Räumung berücksichtigt. Das Ergebnis ist ein niedrigerer Festpreis, keine Auszahlung.
So läuft die Wertanrechnung ab
Von der Anfrage bis zur Abrechnung bleibt der Weg überschaubar – und Sie wissen vorher, woran Sie sind.
- 1
Kontaktaufnahme
Sie schildern uns kurz, um welches Objekt es geht und ob bestimmte Gegenstände für Sie von Interesse sind.
- 2
Besichtigung
Wir sehen uns das Objekt vor Ort an. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.
- 3
Sichtung verwertbarer Gegenstände
Dabei prüfen wir, welche Gegenstände sich weiterverkaufen lassen und für eine Wertanrechnung infrage kommen.
- 4
Einschätzung
Wir sagen Ihnen, was aus unserer Sicht verwertbar ist. Lässt sich ein Stück nicht sofort beurteilen, ziehen wir für die Bewertung Fachleute hinzu; das kann einige Tage dauern.
- 5
Berücksichtigung im Angebot
Was übernommen werden kann, fließt als Anrechnung in das Angebot für die Räumung ein.
- 6
Durchführung
Nach Ihrer Zusage übernehmen wir die vereinbarten Gegenstände und führen die Räumung wie besprochen durch.
Welche Gegenstände können interessant sein?
Aus unserer Erfahrung bei Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen lohnt sich vor allem bei diesen Kategorien ein zweiter Blick. Das ist keine Zusage für eine Wertanrechnung, sondern eine Orientierung, was wir bei der Besichtigung besonders beachten.
Wir schauen unter anderem auf
- Antiquitäten und alte Möbel
- Bilder und Kunstobjekte
- Schmuck, Uhren und Edelmetalle
- Münz- und Briefmarkensammlungen
- Porzellan und Silber
- Militaria und historisches Spielzeug
- Werkzeug und Maschinen
- Gut erhaltener, hochwertiger Hausrat
Was über eine mögliche Anrechnung entscheidet
Ob ein Gegenstand für eine Wertanrechnung infrage kommt, hängt unter anderem von Zustand, Nachfrage, Alter, Qualität und Verwertbarkeit ab. Zwei äußerlich ähnliche Stücke können deshalb sehr unterschiedlich zu beurteilen sein.
Wertangaben machen wir grundsätzlich erst nach Ansicht – am Telefon oder anhand eines Fotos ist eine verbindliche Bewertung nicht möglich. Bei Kunst und Sammlerstücken sind mitunter Fragen zu Herkunft oder Echtheit zu klären; in solchen Fällen holen wir eine fachliche Einschätzung ein, statt vorschnell zu schätzen.
Was nicht automatisch angerechnet wird
Der größte Teil eines normalen Hausrats hat keinen Wiederverkaufswert mehr. Das ist kein Urteil über die Dinge selbst – es sagt nur etwas darüber aus, ob sich für sie noch ein Käufer findet.
Wir sprechen das lieber vor der Besichtigung an, damit niemand mit falschen Erwartungen in den Termin geht. Wenn sich etwas anrechnen lässt, sagen wir es Ihnen; wenn nicht, ebenfalls.
Gut zu wissen
- Gebrauchswert ist nicht automatisch Wiederverkaufswert
- Alter allein bedeutet nicht automatisch hohen Wert
- Der Zustand kann den Ausschlag geben
- Ohne Nachfrage lässt sich ein Stück nicht verwerten
- Große Mengen bedeuten nicht automatisch großen Wert
Verwertbares und Entsorgung werden getrennt behandelt
Bei der Räumung gehen wir Raum für Raum vor und trennen, was weiterverwendet werden kann, von dem, was entsorgt werden muss.
Verwertbare Gegenstände
- Werden bei der Besichtigung gesichtet
- Kommen für eine Wertanrechnung infrage
- Werden nach Absprache übernommen
- Erhaltenswerte Stücke bekommen nach Möglichkeit neue Besitzer
Zu entsorgende Gegenstände
- Werden sortiert und abtransportiert
- Werden fachgerecht entsorgt
- Sind Teil des Festpreises für die Räumung
- Persönliche Unterlagen und Fundstücke legen wir beiseite
Wie der Ablauf einer kompletten Räumung aussieht, lesen Sie unter Nachlassräumung.
Wie sich eine Wertanrechnung auf die Kosten auswirken kann
Verwertbare Gegenstände können – sofern geeignet und entsprechend vereinbart – bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Eine Kostenreduzierung ist damit nicht zugesichert.
Grundlage der Kalkulation
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Umfang der Räumung und Entsorgungsmenge
- Aufwand, Zugänglichkeit und Demontagen
- Verwertbare Gegenstände, soweit übernommen
- Angebot zum Festpreis, ohne Vorkasse
Was vorab geprüft wird
- Ob Gegenstände tatsächlich verwertbar sind
- Ob eine Übernahme vereinbart werden kann
- Wie die Berücksichtigung im Angebot erfolgt
- Welche Beträge schriftlich festgehalten werden
Beträge nennen wir ausschließlich nach der Besichtigung. Nur tatsächlich übernommene Gegenstände werden nach Vereinbarung im schriftlichen Angebot berücksichtigt.
Wo wir Gegenstände sichten und ankaufen
Wir arbeiten von unseren Büros in Limburg und Eschborn aus. Die Sichtung findet im Rahmen der Besichtigung vor Ort statt.
- Limburg an der Lahn
- Diez
- Hadamar
- Bad Camberg
- Weilburg
- Montabaur
- Wetzlar
- Bad Ems
- Koblenz
- Gießen
- Idstein
- Wiesbaden
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Ort dazugehört? Rufen Sie uns kurz an.

Wer die Gegenstände sichtet
Die Besichtigung übernimmt Michael Thorn persönlich. Er führt Michael Thorn Dienstleistungen als inhabergeführten Betrieb mit Sitz in Hirschberg und ist seit über 25 Jahren mit Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Nachlassräumungen in der Region tätig.
Aus dieser Arbeit kennt er die Kategorien, bei denen sich ein genauerer Blick lohnt. Eine Gutachter- oder Sachverständigentätigkeit ist damit nicht verbunden: Wo eine fachliche Bewertung nötig ist – etwa bei Kunst oder Sammlerstücken – ziehen wir Fachleute hinzu, statt selbst zu schätzen.
Was übernommen und angerechnet wird, halten wir im Angebot schriftlich fest. Sie haben von der Besichtigung bis zur Übergabe denselben Ansprechpartner.
Häufige Fragen zu Ankauf und Wertanrechnung
Kostenlose Besichtigung vereinbaren
Wir sehen uns das Objekt an, sichten verwertbare Gegenstände und Sie erhalten ein Angebot zum Festpreis – mit allem, was sich anrechnen lässt.
Anfrage zu Ankauf und Wertanrechnung
Schreiben Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Fotos einzelner Gegenstände erleichtern eine erste Einordnung; verbindlich einschätzen können wir sie erst vor Ort.
